Hygienekonzept

Hygiene-Leitfaden Massagepraxis Diamond Lotus

Gemäß der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 18 Absatz 2 gilt: Dienstleistungsgewerbe im Bereich der Körperpflege (körpernahe Dienstleistungen) wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen geöffnet werden. Für körpernahe Dienstleistungen, insbesondere Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios, ist während der Durchführung der Dienstleistung der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten.

  • Die von uns angebotenen Massagen sind gesichtsnahe Dienstleistungen gemäß § 18 Absatz 3. Daher wird von jedem Kunden vor der Massage ein Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test durchgeführt. Alternativ kann ein tagesaktuelles negatives Ergebnis eines solchen Tests vorgelegt werden. Nur wenn das Testergebnis negativ ist, findet die Massage statt.
  • Alle bei Diamond Lotus Massierenden werden regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, mit einem PoC-Antigen-Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet und dürfen nur bei einem negativen Testergebnis massieren. Die Testergebnisse werden vom Institut dokumentiert.
  • Alle Personen (sowohl Kunden als auch MitarbeiterInnen) müssen sich unmittelbar nach Betreten der Praxis die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Flächen und Gegenstände, die häufig von Kunden berührt werden (Türklinken, Lichtschalter, Armaturen im Bad, Toilette), sind nach jeder Benutzung durch einen Kunden zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Massage-Utensilien, die nicht gewaschen oder desinfiziert werden können, dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Massage-Räume sind nach jeder Massage gründlich zu lüften. Die anderen Räume sind mindestens 1x am Tag gründlich zu lüften.
  • Die Husten-Nies-Etikette muss eingehalten werden. Niesen und Husten nur in die Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch.
  • Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen oder einem positiven Coronavirus-Nachweis ist die Tätigkeit in der Praxis und Besuch der Praxis untersagt. Nach einem positiven Coronavirus-Nachweis sind vor Wiederaufnahme der Tätigkeit eine mindestens 14-tägige Quarantäne und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden nachzuweisen.