Gerade läuft bei uns das Tantra Training 4, bei dem es ja um die Vergänglichkeit, also auch um den eigenen Tod geht. Wer sich damit beschäftigt, setzt sich auch mit Themen wie Patientenverfügungen oder Testamenten auseinander. Was dabei bis heute gerne vergessen wird, ist der digitale Nachlass. Denn fast alle Menschen sind heutzutage in irgendeiner Form im Internet unterwegs, und zwar nicht nur surfenderweise, sondern auch mit E-Mail, Onlineshopping, in sozialen Medien u.ä.

Jeder Account, d.h. jedes Benutzerkonto, ist dabei auch ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Anbieter. Und dabei kommt naturgemäß die Frage auf, was passiert mit diesem Vertragsverhältnis, wenn ein Vertragspartner stirbt?

Wie aus dem Wikipedia-Artikel hervorgeht, ist das alles noch nicht abschließend rechtlich geklärt. Die Frage, ob ein Facebook-Account wie alles andere vererbt wird, hat immerhin der Bundesgerichtshof mit „Ja“ beantwortet.

Es empfiehlt sich, um Klarheit für die Erben herzustellen, nach der Vorlage der Verbraucherzentrale eine Vollmacht für eine Person des Vertrauens zu erstellen sowie eine (aktuell zu haltende) Liste mit allen Accounts samt Zugangsdaten (z.B. in Gestalt eines Password Safes).

Weitere Informationen findet ihr bei der Stiftung Warentest: Facebook, Google und der Tod – So regeln Sie Ihren digitalen Nach­lass. Auch beim Heise-Verlag gibt es mehrere Artikel mit Tipps zum Thema: